Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,7811
BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77 (https://dejure.org/1977,7811)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1977 - 2 StR 8/77 (https://dejure.org/1977,7811)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 (https://dejure.org/1977,7811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,7811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsvoraussetzungen des § 306 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Die Erinnerung an die Einzelheiten des Tatgeschehens als Ausschlussgrund für die Annahme der rauschbedingten Schuldunfähigkeit - Unterschiedliche Straffestsetzung nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77
    Hieran fehlt es bei einer Telefonzelle ebenso wie bei einem Personenkraftwagen (vgl. zu diesem Fall BGHSt 10, 208, 214).
  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77
    Da schon aus diesem Grund die Anwendbarkeit des § 306 Nr. 3 StGB ausscheidet, braucht nicht erörtert zu werden, ob sie auch deshalb zu verneinen wäre, weil sich bei dem Anzünden der Nitroflüssigkeit - außer dem Angeklagten - sonst niemand in der Telefonzelle aufhielt und daher insoweit eine Gefährdung von Menschenleben absolut ausgeschlossen war (vgl. hierzu BGHSt 26, 121, 124 f).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77
    Dabei ist von der Strafkammer nicht beachtet worden, daß gerade in Fällen rauschbedingter Schuldunfähigkeit der Täter vielfach noch die tatsächliche und rechtliche Tragweite seiner Handlungen erfaßt, jedoch nicht mehr über das erforderliche Hemmungsvermögen verfügt (BGHSt 1, 384 ff).
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77
    Die Zurückverweisung der Sache an die Jugendkammer beruht auf § 355 StPO in Verbindung mit § 108 JGG (vgl. BGHSt 10, 100, 102 f).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    In Fällen rauschbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit erfaßt der Täter vielfach noch die tatsächliche und rechtliche Tragweite seiner Handlungen, verfügt jedoch nicht mehr über das erforderliche Hemmungsvermögen (BGH, Urteil vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Gerade in Fällen rauschbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit erfaßt der Täter vielfach noch die tatsächliche und rechtliche Tragweite seiner Handlungen, verfügt jedoch nicht mehr über das erforderliche Hemmungsvermögen (BGH, Urteil vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 -).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls

    Nach dieser Vorschrift ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden ist, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; BGH, Urteile vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 14/81

    Erwägungen zur Schuldfähigkeit eines Angeklagten

    Die Erwägung, der Angeklagte sei zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen, denn er sei planmäßig und zielstrebig vorgegangen und könne sich an die Tat genau erinnern, läßt außer acht, daß diese Umstände einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres entgegenstehen (vgl. BGHSt 1, 384; GA 1955, 271; Urteil vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77).
  • BGH, 23.08.1977 - 5 StR 319/77

    Folgerungen zu Lasten von Angeklagten aus einer widerlegten Einlassung

    Ob die Strafkammer hierbei den Beweiswert der Erinnerungsfähigkeit für das Hemmungsvermögen der "reichlich angetrunkenen" Angeklagten richtig eingeschätzt hat (vgl. BGH 2 StR 8/77 v. 23. März 1977 mit Rechtsprechungshinweisen), braucht nicht erörtert zu werden.
  • BGH, 11.06.1982 - 2 StR 124/82
    Die Fähigkeit, Vorgänge um sich herum wahrzunehmen, sie einzuordnen und zu würdigen (UA Bl. 14), besagt letztlich nur wenig für die Frage, ob der Täter noch fähig war, das erforderliche Hemmungsvermögen gegen die Tathandlung, deren Tragweite er sich durchaus bewußt gewesen sein mag, aufzubringen (vgl. BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht